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   VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10   

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VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10 (https://dejure.org/2011,27701)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10 (https://dejure.org/2011,27701)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2011 - 11 K 1866/10 (https://dejure.org/2011,27701)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Seine Bestätigung findet dies in dem baurechtlichen Grundsatz, dass die behördliche Genehmigung "unbeschadet privater Rechte Dritter" erteilt wird (zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 12.3.1998, 4 C 3/97, NVwZ 1998, 954).

    Soweit jedoch das Privatrecht die Anwendung des öffentlichen Rechts ausschließt, könnte es auch vom Verwaltungsgericht nicht innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage berücksichtigt werden (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 12.3.1998, a. a. O.).

    Nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12.3.1998 (a. a. O.) ist das Wohnungseigentum als Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG), eine besondere Form des Miteigentums.

    Die Rechtsverhältnisse unter Miteigentümern richten sich grundsätzlich allein nach dem bürgerlichen Recht (BVerwG, Urteil vom 12.3.1998, a. a. O., m. w. N.).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Mit Beschluss vom 2.6.2005 (V ZB 32/05, juris) hat der Bundesgerichtshof die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt.

    Das ist insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall, kann aber auch, wie z. B. bei der Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- oder Schadensersatzansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer, im Innenverhältnis vorliegen (BGH, Beschluss vom 2.6.2005, a. a. O., Rn. 50).

    Hiervon unberührt bleiben Angelegenheiten der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen untereinander, die nicht den Rechtsverkehr des Verbandes betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 2.6.2005, a. a. O., Rn. 50).

  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Diese ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird auch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (vgl. Beschluss vom 7.2.2006, 1 BvR 2304/05, juris).

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet die Effektivität des Rechtsschutzes in der Weise, dass der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf; dabei gilt das Gebot der Effektivität nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht, sondern auch für das Recht, im Verfahren gehört zu werden (BVerfG, Beschluss vom 7.2.2006, 1 BvR 2304/05, juris m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurde eine Wohnungseigentümergemeinschaft - nicht wie hier der Kläger als ein Wohnungseigentümer - als beteiligungsfähig im Normenkontrollverfahren erachtet (Beschluss vom 7.8.2009, OVG 10 A 6/07, juris).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Insbesondere kann der Anwalt verpflichtet sein, auch solche tatsächlichen Ermittlungen anzuregen und zu fördern, die für den Richter aufgrund des Beteiligtenvorbringens nicht veranlasst sind (BVerfG, Beschluss vom 17.2.1997, 1 BvR 1440/96, juris).
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Im Übrigen verlangt in verfassungsrechtlicher Hinsicht weder Art. 20 Abs. 3 GG noch Art. 19 Abs. 4 GG die Vorschaltung bzw. Beibehaltung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.5.1973, 2 BvL 43/71, juris).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14.10.1988, 4 C 1/86, NVwZ 1989, 250; vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 16.2.2004, 7 K 4448/03, juris, m. w. N.).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Die Garantie des effektiven Rechtsschutzes verlangt insoweit nur eine Gleichstellung wirtschaftlich vermögender und unvermögender Personen, die in Form der staatlichen Prozesskostenhilfe verwirklicht ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.1.1989, 1 BvR 1685/88, juris; Beschluss vom 18.7.1984, 1 BvR 1455/83, BVerfGE 67, 245).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10279/07

    Baurecht-Abwehransprüche des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    In diesem Sinne geht auch die Rechtsprechung nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den BGH weiterhin von der bisherigen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts aus, nach der das Sondereigentum öffentlich-rechtliche Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausschließt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.7.2007, 8 A 10279/07, juris; VG München, Urteil vom 3.5.2010, M 8 K 09/2304, juris).
  • VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids zu einem Baugenehmigungsbescheid;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.04.2011 - 11 K 1866/10
    Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteil vom 14.10.1988, 4 C 1/86, NVwZ 1989, 250; vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 16.2.2004, 7 K 4448/03, juris, m. w. N.).
  • BVerfG, 19.01.1989 - 1 BvR 1685/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Anspruchs auf Beratungshilfe

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